Im gemeinsamen Diskurs zwischen den drei Beteiligten (Klientin bzw. Klient, Leistungserbringer, Leistungsträger) ist eine Fokussierung auf das Wesentliche notwendig. Der gesetzliche Auftrag der Eingliederungshilfe kann durch Festlegung von „Meilensteinen“ (Teil-/Zielen) für alle transparent und in einer motivierenden Form für die Klientin bzw. den Klienten geplant werden. Aufbauend auf den Ressourcen der Klientin bzw. des Klienten kann an der Minderung und Milderung der Beeinträchtigungen und Stärkung der Kompetenzen gearbeitet werden.

Die Umsetzung der Hilfeplanung bleibt unter Berücksichtigung der Qualitätssicherung im Wesentlichen dem Leistungserbringer überlassen. Zielüberprüfungen finden statt.

Formulierung der Ziele

Bei der Formulierung von Zielen (Zielvereinbarung) und deren Überprüfung sollten folgende Kriterien unbedingt beachtet werden:

Grundsatz (SMART)

Spezifisch
(konkret, klar, präzise, schriftlich, eindeutig definiert)
Vorsicht bei „schwammigen“ Formulierungen!
Messbar
(mit entsprechenden Kriterien, überprüfbar)
Vorsicht bei unbestimmten Begriffen – höher, besser!
Attraktiv
(akzeptabel, attraktiv, motivierend, anspruchsvoll)
Vorsicht: Ziel ohne die Klientin bzw. den Klienten formuliert?
Realistisch
(widerspruchsfrei, erreichbar, leistbar)
Vorsicht vor Überforderung des Klienten!
Terminiert
(zeitlich eingegrenzt)
Vorsicht bei unbestimmten Zeitbegriffen!

Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung sollte deutlich als „Vertrag“ betrachtet werden. Die Verbindlichkeit, Zeiträume, Folgen, Konsequenzen sind in der Vereinbarung ebenso wie das Verfahren zu beschreiben. Durch Unterschrift aller Beteiligten erhält es die notwendige Form.

Nach Möglichkeit sollten in einer für alle Beteiligten verständlichen Sprache Ziele beschrieben (siehe 1.1), Zuständigkeiten und Rollen benannt werden.

Zielüberprüfung

Nach Ablauf der vereinbarten Zeiträume ist zu überprüfen, inwieweit die Ziele erreicht wurden. Hierbei ist es sinnvoll, Selbsteinschätzung und fachliche Einschätzung gegeneinander zu stellen bzw. zu bewerten. Die Erkenntnisse aus der Zielüberprüfung und die Veränderungen der Kompetenzen und Beeinträchtigungen können zu einer Beendigung der Maßnahmen führen. Anderenfalls lösen ein veränderter Bedarf und ggf. Gründe für Abweichungen die Vereinbarung „neuer“ Ziele (Zielfortschreibung) aus.

Zielebenen Beteiligung

Bei der Vereinbarung der Ziele kann es hilfreich sein, in Ebenen zu unterscheiden. Möglich ist es, von der Erörterung von Wünschen auf Grobziele (Fernziele oder Globalziele) und in Folge auf Feinziele (Nahziele, Schwerpunktziele) zu kommen.
Für die Klientin bzw. den Klienten müssen sie in einem kooperativen Prozess vereinbart und je nach Ausprägung der Behinderung gefunden werden. Dabei ist zur Vermeidung einer evtl. Überforderung der Klientin bzw. des Klienten, besonders auf den Umfang/die Anzahl der Ziele zu achten.