Warum Hilfeplanung?

Die gesetzliche Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die behinderten Menschen oder von Behinderung bedrohten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Eingliederungshilfe ist ein zielgerichteter Prozess. Der Sozialhilfeträger ist aufgefordert, diesen Prozess aktiv zu gestalten. Aus der Gesamtverantwortlichkeit für die Eingliederungshilfe ergibt sich die Pflicht zu steuern. Steuerung bedeutet die kontinuierliche Begleitung und
Überprüfung der Wirksamkeit der gewährten Leistungen und ihrer Zielerreichung.

Der Hilfeplan ist der zentrale Bestandteil des gesetzlich geforderten Gesamtplanes und eines der wesentlichen Instrumente der Steuerung. Dieses Verfahren führt die vorhandenen Kompetenzen der Beteiligten zusammen und sorgt für eine bedarfsgerechte Steuerung des Einzelfalls. Nur durch eine Hilfeplanung wird die Gewährung von passgenauen Hilfen sichergestellt und ein effizienter Einsatz finanzieller Ressourcen ermöglicht.

Dieser Leitfaden soll den Sozialhilfeträgern Hilfestellung bei der Einzelfallsteuerung - insbesondere zur Aufstellung und Anwendung des Hilfeplanes bzw. des Gesamtplanes nach
§ 58 SGB XII – in der täglichen Praxis geben.

Hilfeplanung findet in allen Leistungsbereichen statt (ambulant, teilstationär und stationär), unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.

Dieser Leitfaden wurde erstellt im Auftrage des Gemeinsamen Ausschusses und wird fortgeschrieben.