Personenorientierung/Selbstbestimmung

Die Motivation der Klientin bzw. des Klienten ist von entscheidender Bedeutung bei der Erreichung der Eingliederungsziele. In der Hilfeplanung ist bereits durch den Rahmen des Hilfeplangespräches und durch die Gestaltung des Gesamtprozesses auf die Erhaltung und den Ausbau der Motivationslage hinzuwirken. Eine deutliche Ressourcenorientierung fördert den Prozess.

Definition von Horst Frehe; 1990 (Richter Sozialgericht Bremen, Sprecher Deutschen Behindertenrat):
„Selbstbestimmt leben heißt, Kontrolle über das eigene Leben zu haben, basierend auf der Wahlmöglichkeit zwischen akzeptablen Alternativen, die die Abhängigkeit von den Entscheidungen anderer bei der Bewältigung des Alltags minimieren.
Das schließt das Recht ein, seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, an dem öffentlichen Leben der Gemeinde teilzuhaben, verschiedenste soziale Rollen wahrzunehmen und Entscheidungen fällen zu können, ohne dabei in die psychologische oder körperliche Abhängigkeit anderer zu geraten.“

Die Klientin bzw. der Klient steht im Mittelpunkt der Hilfeplanung. Dabei sind ihre/seine vorhandenen Kompetenzen, Interessen und Ressourcen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Unterstützungsmöglichkeiten des sozialen Umfeldes - insbesondere der Familie - einzubeziehen.
Die Mitarbeit der Klientin bzw. des Klienten ist von entscheidender Bedeutung bei der Zielerreichung. Hierzu ist es erforderlich, gemeinsam mit dem behinderten Menschen realistische Ziele zu finden, den Weg der Zielerreichung in verständlichen Worten zu beschreiben und den Zeitraum festzulegen. Nur so ist die Motivation des Klienten erreichbar.
Wichtig ist es, in dem Hilfeplangespräch eine gemeinsame Ebene (Augenhöhe) zu finden.

Durch eine aktive Teilhabe an der Hilfeplanung, wird dem Recht auf Selbstbestimmung entsprochen. Selbstbestimmung wird möglich, wenn ein Mensch sich - vielleicht auch mit Unterstützung anderer - Ziele setzen kann, die er für sich erreichen möchte.