Form und Inhalt der Hilfeplanung
Hilfeplangespräche sind grundsätzlich gemeinsam mit der/dem Leistungsberechtigten zu führen. Soweit dieses aus Gründen, die in der Person des/der Leistungsberechtigten liegen, nicht möglich ist, müssen die Ergebnisse der Hilfeplanung soweit fachlich vertretbar allen Beteiligten vermittelt werden.
Die personelle Zusammensetzung des Hilfeplangesprächs, Ort und Zeit sollten sich an den Bedürfnissen des Leistungsberechtigten orientieren. Das Gespräch ist in einer verständlichen Form und Sprache zu führen, welche die psychischen und intellektuellen Fähigkeiten des/der Leistungsberechtigten berücksichtigen.
Die bei stationärer Eingliederungshilfe erforderlichen Begutachtungsverfahren HMB-W bzw. Schlichthorst zur Einstufung in Hilfebedarfsgruppen sind nach Möglichkeit inhaltlich und strukturell in die Hilfeplanung einzubeziehen. Dazu sollten Berichte und die Dokumentation der Leistungserbringer dem Begutachtungsverfahren angepasst werden.