Ambulant vor stationär

Sind die persönlichen Voraussetzungen bei dem Hilfesuchenden gegeben, so ist ambulanten Hilfeleistungen der Vorrang zu geben, um ihm ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die vorhandenen individuellen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.
Für Leistungsberechtigte, die in einer stationären Wohnform leben und deren Fähigkeiten dort weiterentwickelt werden konnten, kommt in Betracht, ihre Fähigkeiten in ambulanten Wohnformen zu erproben und ggf. dauerhaft in diese Wohnform zu wechseln oder durch andere geeignete ambulante Leistungen (z. B. persönliches Budget) ihren Bedarf zu decken.